Allgemeine geschÄftsbedinungen

AGB

1) Der Vermieter stellt eine Werkstatt inklusive Hebebühne(n), Werkzeuge und sonstige Maschinen gegen eine Mietgebühr zur Verfügung, um Privatpersonen (nachfolgend Mieter genannt) die Möglichkeit zu bieten, selbstständige Arbeiten durchzuführen.

2) Die Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Es dürfen sich nur Personen im Bühnenbereich aufhalten, die mindestens 16 Jahre alt sind und direkt Arbeiten am Fahrzeug ausführen. Die Bedienung der Hebebühnen darf nur von Personen die mindestens 18 Jahre alt sind erfolgen.

3) Der Mieter ist sich der Risiken bewusst, welche durch selbstständige Arbeiten zustande kommen können. Der Mieter sichert hiermit zu, jegliche körperlichen und juristischen Voraussetzungen, sowie das nötige Fachwissen mitzubringen, um selbstständig und in korrekter Vorgehensweise mit den ihm zur Verfügung gestellten Geräten und Werkzeugen seine Reparatur- und Umbauarbeiten vorzunehmen. Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Umbauarbeiten an Fahrzeugen das Erlöschen der Betriebserlaubnis auf öffentlichen Strassen mit sich bringen kann. Der Mieter verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheits-bestimmungen und die angegebenen Warnhinweise der Hersteller der einzelnen Hebebühnen, Werkzeuge und Maschinen zu informieren und diese strikt zu befolgen. Desweiteren verpflichtet sich der Mieter, ohne weiteres Zutun des Vermieters, die Hebebühnen, Werkzeuge und Maschinen vor dem eigentlichen Gebrauch einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen und nur bei einwandfreier Funktionstüchtigkeit zu benutzen. Bei festgestellten Mängeln oder geringsten Zweifeln an der Sicherheit der ihm anvertrauten Hebebühnen, Werkzeuge und Maschinen sind diese umgehend dem Vermieter zu melden, und die Benutzung besagter Geräte ist formell zu unterlassen.

4) Der Mieter versichert, jegliche Gefahrensituation an seiner eigenen oder an Drittpersonen zu vermeiden. Mieter, die gegen die vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen verstoßen, dadurch sich oder andere gefährden, können des Geländes verwiesen werden, ohne dass der Mieter einen Anspruch zur Rückerstattung der Mietgebühr gültig machen kann. Der Mieter und seine Begleitperson(en) müssen den Anweisungen des Personals uneingeschränkt Folge leisten, ansonsten kann ihm oder ihr (ihnen) ein Verweis ausgesprochen werden, der das sofortige Verlassen des Geländes zur Folge hat. Desweiteren ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis auch ohne Begründung jederzeit zu beenden.

5) Der Mieter haftet für entstandene Schäden an der Ausstattung, an Mietgegenständen, Maschinen- und Hebebühnentechnik. Bei Schäden an dem o.g. Inventar ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert schnellstmöglich und im vollen Umfang an den Vermieter zu erstatten. Dies gilt auch, wenn ein Schaden durch die Begleitperson(en) des Mieters entsteht. Der Mieter hat die Pflicht, mit den ihm anvertrauten Mietgegenständen sorgsam und ordentlich umzugehen und sie nach Beendigung der Arbeit in unbeschädigtem und sauberem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten des Mieters, muss der Arbeitsplatz sauber und ordentlich übergeben werden. Jeglicher durch die vorgenommenen Arbeiten entstandene Abfall muss seitens des Mieters entfernt oder an den dafür vorgesehenen Plätzen entsorgt werden. Ansonsten wird die Mietkaution in Höhe von ….?...... einbehalten.

6) Haftungsausschluss: Für die vom Mieter oder seinen Begleitpersonen ausgeführten Arbeiten an Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen übernimmt der Vermieter keine Garantie oder sonstige Haftungsansprüche (dies gilt auch für selbst mitgebrachte Maschinen, Werkzeuge, Ersatzteile, Betriebsstoffe usw.). Das Arbeiten an Fahrzeugen und anderweitigem erfolgt auf eigene Gefahr, ohne rechtliche Ansprüche an den Vermieter. Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung vorliegender Regeln, können rechtliche Schritte gegen die jeweilige(n) Person(en) eingeleitet werden.

7) Der Mieter willigt ein, während seines gesamten Aufenthaltes video-überwacht zu werden. Die Video-Überwachung dient der Beweisführung bei Unfall, Beschädigung und/oder (versuchtem) Diebstahl.

8) Achtung! Jegliche Art von Diebstahl (auch der Versuch) und/oder mutwilliger Sachbeschädigung ist strafbar und wird zur Anzeige gebracht.