Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Vermieter stellt dem Mieter eine Werkstatt, einschließlich Hebebühnen, Werkzeuge und sonstiger Maschinen, gegen eine Mietgebühr zur Verfügung. Ziel ist es, Privatpersonen (im Folgenden „Mieter“ genannt) die Möglichkeit zu bieten, selbstständig Reparatur- und Umbauarbeiten an ihren Fahrzeugen durchzuführen.
- Die Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Der Zugang zum Bühnenbereich ist ausschließlich Personen gestattet, die mindestens 16 Jahre alt sind und direkt Arbeiten am Fahrzeug durchführen. Die Bedienung der Hebebühnen darf nur von Personen übernommen werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.
- Der Mieter ist sich der Risiken bewusst, die mit der eigenständigen Durchführung von Arbeiten verbunden sind. Er versichert, alle erforderlichen körperlichen und juristischen Voraussetzungen sowie das notwendige Fachwissen mitzubringen, um die zur Verfügung gestellten Geräte und Werkzeuge ordnungsgemäß zu benutzen und die Arbeiten korrekt durchzuführen. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Umbauten an Fahrzeugen dazu führen können, dass die Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr erlischt. Der Mieter verpflichtet sich, sich eigenständig über geltende Sicherheitsbestimmungen und die spezifischen Warnhinweise der Hersteller der Hebebühnen, Werkzeuge und Maschinen zu informieren und diese strikt zu befolgen. Ferner verpflichtet sich der Mieter, die Geräte vor der Nutzung auf ihre Sicherheit zu überprüfen und nur bei einwandfreier Funktionstüchtigkeit zu verwenden. Sollte der Mieter Mängel oder Zweifel an der Sicherheit der Geräte feststellen, sind diese unverzüglich dem Vermieter zu melden. Die Benutzung unsicherer Geräte ist in diesem Fall untersagt.
- Der Mieter verpflichtet sich, alle Gefahren für sich selbst und Dritte zu vermeiden. Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, die zu einer Gefährdung von Personen oder Sachen führen, können dazu führen, dass der Mieter des Geländes verwiesen wird, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühr. Der Mieter sowie seine Begleitpersonen sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann ein Verweis ausgesprochen werden, der das sofortige Verlassen des Geländes zur Folge hat. Der Vermieter ist zudem berechtigt, das Mietverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden.
- Der Mieter haftet für Schäden an der Ausstattung, den Mietgegenständen, Maschinen und Hebebühnen. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert der beschädigten Gegenstände in vollem Umfang und unverzüglich zu erstatten. Dies gilt auch, wenn Schäden durch Begleitpersonen des Mieters verursacht werden. Der Mieter hat die Pflicht, mit den ihm anvertrauten Mietgegenständen sorgsam umzugehen und sie nach Beendigung der Arbeiten in einwandfreiem und sauberen Zustand zurückzugeben. Der Arbeitsplatz ist nach Abschluss der Arbeiten sauber und ordentlich zu hinterlassen. Jeglicher Abfall, der durch die Arbeiten entsteht, muss vom Mieter entfernt oder an den vorgesehenen Entsorgungsstellen entsorgt werden. Andernfalls wird die Mietkaution einbehalten.
- Haftungsausschluss: Der Vermieter übernimmt keinerlei Garantie oder Haftung für die Arbeiten des Mieters oder seiner Begleitpersonen an Fahrzeugen oder anderen Gegenständen (dies gilt auch für mitgebrachte Maschinen, Werkzeuge, Ersatzteile, Betriebsstoffe usw.). Die Arbeiten erfolgen auf eigene Gefahr, ohne dass der Mieter rechtliche Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen kann. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Regeln können rechtliche Schritte gegen die betreffenden Personen eingeleitet werden.
- Der Mieter stimmt zu, während seines Aufenthalts auf dem Gelände videoüberwacht zu werden. Die Videoüberwachung dient der Beweissicherung im Falle von Unfällen, Beschädigungen und/oder (versuchtem) Diebstahl.
- Achtung! Jeglicher Diebstahl (auch der Versuch) sowie mutwillige Sachbeschädigung sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht.
Stand: 04.05.2025